Kontakt

Simion Nan (Dipl.-Ing.)

SIMTECH UG
Kleingemünder Str.4
69118 Heidelberg

Tel.: +49 6221 754694
Mobil: +49 178 82 35 164

simtech@sim-tech.eu
 
 

Neues Wohnort - Neue Anschrift.

Anmelden. Ummelden. Abmelden.

Wen sollten Sie über Ihre neue Adresse informieren? Wir haben für Sie die wichtigsten Stellen zusammengefasst.

Behörden

Einwohnermeldeamt

Anmeldung Ihres Wohnsitzes beim zuständigen Bürgeramt sollte als erstes, direkt nach dem Umzug erfolgen, denn diese ist die wichtigste Voraussetzung für alle anderen Anmeldungen (ZfK- Zulassungsstelle, Finanzamt etc.).

Die Anmeldung beim Bürgeramt muss innerhalb von einer Woche nach Einzug erfolgen. Achtung! Versäumen Sie die Anmeldung, so müssen Sie mit Bußgeld rechen. Das zuständige Bürgeramt/Einwohneramt entscheidet über die Höhe der Strafe.

  • Gemeindewechsel – Anmeldung beim Bürgeramt.
  • Umzug innerhalb der Gemeinde oder der Stadt – Wohnort ummelden beim bisherigen Einwohnermeldeamt.

Dokumente:
  • Personalausweis oder Reisepässe der anzumeldenden Personen
  • Meldeformular des Einwohnermeldeamts
  • Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
  • Miet- oder Kaufvertrag
  • Einzugsbestätigung des Vermi eters/Hauptmieters (sofern Sie nicht im Mietvertrag genannt werden)
  • ggf. Heiratsurkunde
  • Verwaltungsgebühren: max. 6 Euro

Postalische Anmeldung:

Manche Behörden akzeptieren auch eine postalische Anmeldung. Dafür müssen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular und eine Kopie Ihres Personalausweises per Postweg an das zuständige Einwohnermeldeamt schicken.

Anmeldung durch einen Vertreter Ihres Vertrauens

Ein Vertreter ist für die Einreichung der Meldeunterlagen zuständig, jedoch nicht für die Anmeldung selbst.

Dokumente:
  • eine schriftliche (beglaubigte*) Vollmacht
    * In Hessen und Bayern muss die Vollmacht beglaubigt sein
  • das von Ihnen persönlich unterzeichnete Meldeformular

Familienanmeldung:
  • die Anmeldung durch ein berechtigtes Familienmitglied genügt.

Hauptwohnsitz bei mehreren Wohnungen anmelden:

Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten und diesen müssen Sie auch anmelden. Wenn Sie in einer Familie leben, dann ist Ihr Hauptsitz der Familienhauptsitz.

Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohneramt:

Bei einem Umzug innerhalb einer Stadt oder Gemeinde ist der neue Wohnsitz innerhalb einer Woche, maximal zwei Wochen umzumelden. Fragen Sie rechtzeitig nach!

Achtung! Versäumen Sie die rechtzeitige Ummeldung, so müssen Sie mit Strafgeld in Höhe von 10 bis 30 Euro rechnen. Bei einer verspäteten Ummeldung von mehreren Monaten kann das zuständige Einwohneramt ein Ordnungsgeld von bis 500 Euro verhängen.

Abmeldung des Wohnsitzes:

Ziehen Sie ins Ausland oder Sie wollen aus der Nebenwohnung in die Hauptwohnung wechseln, dann muss Ihr bisheriger Wohnsitz abgemeldet werden. Eine spezielle Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes ist nicht notwendig. Das neue Einwohneramt übernimmt die Abmeldung, indem es das bisher zuständige Bürgeramt darüber informiert. Die Abmeldung ist kostenfrei und bedarf keinen weiteren Dokumenten außer dem Abmeldeformular. Für die postalische Abmeldung müssen Sie allerdings eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses beilegen.

Familienkasse:

Zuständige Behörde: Bundesagentur für Arbeit

Dokumente: Kindergeldformular/Veränderungsmitteilung, die sie bei der Agentur für Arbeit erhalten bzw. Online ausfüllen und an die zuständige Familienkasse senden können.

Bundesagentur für Arbeit:

Beziehen Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit? Dann teilen Sie Ihrer Ansprechpartnerin/dem zuständigem Amt vor dem Umzug – spätestens eine Woche vorher - die neue Anschrift mit. Sie müssen auf alle Fälle erreichbar bleiben. Die verspätete Mitteilung des Umzuges hat zur Folge, dass Sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach dem Umzug bis zum Tage der Mitteilung des Umzugs verlieren. Nützen Sie dafür die so genannte Veränderungsmitteilung von der Bundesagentur für Arbeit. Die bisherige Agentur teilt Ihnen die künftig zuständige Agentur mit.

Finanzamt

Umzug ohne Wechsel des Finanzamts

Bei einem Umzugs innerhalb einer Gemeinde ändert sich in der Regel das zuständige Finanzamt nicht. In diesem Fall genügt es, wenn Sie die neue Anschrift in der nächsten Steuererklärung mitteilen.

Umzug mit Wechsel des Finanzamts

Das zuständige Finanzamt ändert sich, wenn Sie eine Wohnung in einer anderen Stadt beziehen. Ebenfalls kann sich das zuständige Finanzamt ändern, wenn Sie in einer Großstadt wohnen und Sie innerhalb der Stadt umziehen. Großstädte haben oft mehrere Finanzämter. In diesem Fall sollten Sie am besten Ihr bisher zuständige Finanzamt über Ihren Umzug informieren. Der Wechsel des Finanzamtes hat keinen Einfluss auf die Benutzung Ihrer Lohnsteuerkarte.

Hochschulverwaltung:

können das Studentensekretariat über den Umzug/die neue Anschrift per Post, per E-Mail oder persönlich informieren.

Dokumente für die Ummeldung: Personalausweis, Studentenausweis oder Chipkarte.

Rentenversicherung

Arbeitnehmer: der Rentenversicherungsträger wird vom Arbeitgeber über die neue Adresse informiert.

Arbeitslose: der Rentenversicherungsträger wird von der zuständigen Agentur für Arbeit über die neue Adresse informiert.

Rentner, Selbständige, Hausfrauen und Arbeitslose ohne Leistungsbezug müssen selbst – per Post oder per Fax - den Rentenversicherungsträger über ihre neue Adresse informieren.

Ummeldung für Rentner: Teilen Sie rechtzeitig dem Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Adressänderung mit, um eine pünktliche Auszahlung Ihrer Rente sicher zu stellen. Achtung! Bei einem Umzug ins Ausland, außerhalb der Europäischen Union, müssen Sie mit Rentenkürzungen rechnen. Sie beziehen eine private Rentenversicherung, so kann ein Wohnsitzwechsel ins Ausland zur Rückforderung staatlicher Zulagen wie z.B. Riesterrente führen. Fragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung nach bzw. lassen Sie sich individuell beraten!

Banken/Bausparkassen:

Beim innerörtlichen Umzug:

  • Anmeldung bei der neuen Filiale.

Beim Umzug in eine andere Stadt:

  • Wohnortwechsel der alten Filiale mitteilen
  • nicht mehr benötigte Abbuchungsaufträge und Lastschriften rechtzeitig – spätestens zum Übergabetermin der alten Wohnung kündigen. Die Übergangszeit dabei beachten!

Schulen und Kindergärten

Sorgen Sie für einen möglichst reibungslosen Übergang, indem Sie rechtzeitig die zuständigen Stellen – Kindergarten, Schulen, Schulämter – kontaktieren. Informieren Sie sich über das Schulsystem in dem neuen Wohnort und achten Sie dabei auf eventuelle Unterschiede oder Abweichungen. Dadurch sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind sich schnell und leicht in die neue Umgebung integriert.

KfZ-Zulassungsstelle:

Beim innerörtlichen Umzug:

  • die Kfz-Versicherung über Ihre neue Anschrift informieren
  • Fahrzeugschein und -brief bei der KfZ-Zulassungsstelle ändern lassen.
  • Dokumente: Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, Personalausweis, Kfz-Schein und Kfz-Brief.

Beim Umzug in eine andere Stadt:

  • Versicherungsbestätigungskarte von Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer als
  • Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz muss der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Weitere Versicherungen, die über die neue Anschrift informiert werden müssen: Hausratversicherung, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung,
Unfallversicherung.

Kundenkarten

Informieren Sie die jeweiligen Unternehmen (z.B. ADAC, Kaufhäuser etc.) über Ihren Umzug bzw. Ihre Adressänderung um Missverständnisse vorzubeugen.

Post

Spätestens 5 Tage vor Ihrem Umzug erteilen Sie einen Nachsendeauftrag bei der zuständigen Filiale der Deutsche Post. Damit sorgen Sie für eine reibungslose Weiterleitung Ihrer Post an die neue Adresse.

Vereine, Mitgliedschaften:

Informieren Sie die jeweiligen Organisationen über Ihren Umzug bzw. Ihre Adressänderung, um eine reibungslose Kommunikation auch in der Zukunft zu ermöglichen.

Tageszeitung und Zeitschriftenabonnements

Teilen Sie dem in Frage kommenden Verlag Ihre neue Anschrift mit, um Ihre Zeitung oder Zeitschrift ohne Unterbrechung zu erhalten.

Umzugsplanung

Ihr Umzug steht an und Chaos macht sich bemerkbar? Sie wissen nicht, welche Aufgaben Sie wann erledigen, womit und vor allem mit wem? Sie wissen nicht, ob Sie an alles gedacht haben oder wohin mit ...

Mehr »

Umzugsratgeber

Sie planen Ihren Umzug und stellen fest, dass Geld knapp wird? Sie wollen sich bei den wichtigsten Behörden an-/um-/abmelden und überlegen, ob Sie dabei eine der wichtigsten Stellen vergessen haben?

Mehr »

Umzugsberatung

Ob Sie Hilfe bei der Suche der geeigneten Umzugsfirma brauchen, einen speziellen Anliegen während Ihres Umzuges haben oder uns bestimmte Anregungen mitteilen wollen, unsere Umzugsberater ...

Mehr »